AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Reisenthel Accessoires für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen
gelten
ausschließlich; sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende
oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Käufers
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren Geschäftsbedingungen abweichender
Bedingungen des Käufers die Lieferung an den
Käufer vorbehaltlos ausführen.
1.2. Im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien
getroffene
Vereinbarungen (auch Nebenabreden,
Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem
Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollen Änderungen
und Ergänzungen schriftlich festgehalten
werden.
1.3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs.1 BGB.
2. Angebot, Vertragsabschluss
2.1. Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot
zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren
ist, können wir innerhalb von zwei Wochen
durch Übersendung einer Auftragsbestätigung
oder durch Zusendung der bestellten Produkte
innerhalb der gleichen Frist annehmen. Als Auftragsbestätigung
gilt auch die Übersendung
unserer
Rechnung in gleicher Frist.
2.2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich,
es sei denn, dass wir diese ausdrücklich
als verbindlich benannt haben.
2.3. An allen Abbildungen, Zeichnungen, Katalogen,
Mustern und anderen Unterlagen behalten wir uns
unsere Eigentums- und Urheberrechte vor. Der
Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen
Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig
davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet
haben.
3. Auftragshöhe, Versandkosten, Mustersendung
3.1. Die Mindestauftragshöhen bei Erstbestellungen
in Deutschland betragen € 2.000 für den Fachhandel
und € 300 für den Bereich Promotion und
Werbemittel. Der Versand der Ware ab der Mindestauftragshöhe
erfolgt an eine Lieferadresse
innerhalb Deutschlands frei Haus.
3.2. Nachbestellungen sind ab einem Rechnungswarenwert
in Höhe von € 250 netto möglich (€ 300
im Bereich Promotion und Werbemittel) und erfolgen
an eine Lieferadresse innerhalb Deutschlands
frei Haus.
3.3. Einzelne Mustersendungen werden grundsätzlich
berechnet und mit einer Versandkostenpauschale
von € 5,50 netto pro Paket auf Rechnung
des Käufers versandt (gültig für Deutschland).
Für Muster besteht kein Rückgaberecht.
3.4. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Präsentation
der Marke und vor dem Hintergrund einer
effizienten Kundenbetreuung beträgt der Mindestjahresumsatz
€ 2000 netto. Wir behalten uns
vor, Kunden, die diesen Mindestjahresumsatz unterschreiten,
im Folgejahr nicht mehr zu beliefern.
4 Preise, Zahlungsbedingungen
4.1. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer
nicht mit enthalten. Diese wird in der
Rechnung in der jeweiligen gesetzlichen Höhe
gesondert
ausgewiesen. Es gelten die am Tage
der Lieferung gültigen Listenpreise.
4.2. Sofern sich aus diesen AGB nichts anderes
ergibt,
werden die Transportkosten gesondert
in Rechnung gestellt.
4.3. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30
Tagen
rein netto zur Zahlung fällig (innerhalb
Deutschlands). Zahlt der Käufer innerhalb von
10 Tagen nach Rechnungsdatum den vollen
Rechnungsbetrag,
so erhält er 3% Skonto (innerhalb
Deutschlands). Diese Regelung gilt nicht bei
Sonderanfertigungen. Zahlungen werden stets
zur Begleichung
der ältesten Forderung zuzüglich
der darauf etwa angefallenen Verzugszinsen verwendet.
Für Kunden aus dem Bereich Promotion
und Werbemittel gilt, dass der Rechnungsbetrag
innerhalb von 10 Tagen rein netto zur Zahlung
fällig ist.
4.4. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug,
gelten die gesetzlichen Regelungen. Außerdem
werden unsere sämtlichen Forderungen sofort
zur Zahlung fällig.
4.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
von uns anerkannt wurden oder unstreitig
sind. Dies gilt auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden. Zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer
nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf
dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5 Zahlungsweise
5.1. Die Zahlung hat in bar oder mittels Banküberweisung
zu erfolgen.
5.2. Schecks werden nur zahlungshalber und für
uns kosten- und spesenfrei entgegengenommen.
Gutschriften für Schecks erfolgen unter Vorbehalt
des Eingangs mit Wertstellung zu dem Tage, an
dem wir über den Gegenwert verfügen können.
6 Lieferzeit
6.1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich
als verbindlich vereinbart worden sind, sind
unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene
Lieferzeit beginnt erst, wenn der Käufer vorher alle
Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig
erfüllt hat.
6.2. Bei Sonderanfertigungen gelten die genannten
Lieferzeiten ab dem Datum der schriftlichen Produktionsfreigabe
des der Produktion zugrunde
liegenden Farb- und Formmusters. Ist eine Freigabe
nicht möglich, so verlängert sich die Lieferzeit
unabhängig von den Ursachen (Farb-, Form-, Materialabweichungen)
um die entsprechende Dauer
bis zur endgültigen Produktionsfreigabe.
6.3. Bei Lieferverzug infolge von Streik, Aussperrung,
Krieg, Aufruhr oder anderen Fällen von höherer
Gewalt verlängert sich die Lieferzeit um die
Dauer der hierdurch eingetretenen Verzögerung.
6.4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen
jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden
zumutbar ist.
6.5. Handelt es sich um ein Fixgeschäft, haften wir
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn der
Käufer infolge eines von uns zu vertretenden
Lieferverzugs
berechtigt ist, den Wegfall seines
Interesses
an der weiteren Vertragserfüllung geltend
zu machen, haften wir nach den gesetzlichen
Bestimmungen
mit der Maßgabe, dass unsere
Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt ist, wenn der
Lieferverzug
nicht auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.
6.6. Wir haften auch nach den gesetzlichen Vorschriften,
wenn ein von uns zu vertretender Lieferverzug
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verletzung des Vertrages beruht, wobei die
Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt ist.
6.7. Wenn der von uns zu vertretende Lieferverzug
auf einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht beruht, haften wir nach den
gesetzlichen Vorschriften, wobei die Haftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt ist. Als vertragswesentlich gelten
die Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages erforderlich
ist und deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
erwartet.
6.8. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
ist uns zuzurechnen.
6.9. Die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden ist begrenzt, wenn
der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen Verletzung des Vertrages
beruht.
6.10. Im Falle eines Lieferverzuges erklärt sich der
Käufer bereit, vor der Geltendmachung weiterer
Ansprüche uns für die Lieferung eine Nachfrist
von vier Wochen einzuräumen.
6.11. Eine weitergehende Haftung für einen von uns
zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen.
Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte
des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch
zustehen, bleiben unberührt.
7 Abnahmeverzug
7.1. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt
er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten.
7.2. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges
geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung
und des zufälligen Untergangs auf den Käufer
über.
7.3. Für den Fall, dass der Käufer die Ware nach
einer Mahnung mit Setzung einer angemessenen
Frist nicht abnimmt, ist der Käufer verpflichtet,
einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von
25% des Nettowarenwerts zu bezahlen, es sei
denn, der Käufer weist nach, dass kein oder ein
wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
8 Versand, Verpackung
8.1. Verladung und Versand erfolgen auf Gefahr des
Käufers. Transportversicherungen werden von uns
nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten
des Käufers vorgenommen.
8.2. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen
Verpackungen
nach Maßgabe der Verpackungsverordnung
nicht zurück; ausgenommen sind
Paletten.
Der Käufer hat für die Entsorgung der
Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
9 Mängelrügen
9.1. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich
auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen.
Offensichtliche und / oder erkannte Mängel
sind spätestens binnen 7 Tagen unter Angabe von
Kundennummer, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
uns gegenüber schriftlich anzuzeigen.
9.2. Handelsübliche oder geringfügige technische
Abweichungen in Qualität, Form, Farbe, Größe,
Gewicht usw. berechtigen nicht zu Beanstandungen,
ebenso wie geringfügige Änderungen durch
Modell- und Produktionsumstellungen, wenn die
Abweichungen und Änderungen im Einzelfall für
den Käufer zumutbar sind.
9.3. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge
sind wir unter Ausschluss der Rechte des Käufers
zur Nacherfüllung in Form der Lieferung von neuer
Ware berechtigt. Der Käufer hat uns eine angemessene
Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Ist
die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind wir
zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der
Lage oder verzögert sich diese über angemessene
Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten
haben, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung
des Kaufpreises (Minderung) verlangen
oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die
Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen
Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund
des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche
angemessen und dem Käufer zumutbar
sind.
9.4. Schadensersatzansprüche mit den in diesen
AGB genannten Einschränkungen wegen des
Mangels kann der Käufer erst geltend machen,
wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das
Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden
Schadensersatzansprüchen, wie sie
in diesen AGB geregelt sind, bleibt hiervon unberührt.
9.5. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete
Ware in der Original- oder in gleichwertiger
Verpackung innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung
des Mangels zur Überprüfung zurückzusenden.
Bei berechtigter und fristgemäßer
Mängelrüge
werden wir die Versandkosten unverzüglich
erstatten. Zur Vermeidung unnötiger
Kosten
hat die Rücksendung jedoch nur mit unserer
schriftlichen Zustimmung zu erfolgen. Bei
Rücksendungen, ohne schriftliche Zustimmung
wird die Annahme verweigert.
9.6. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers
verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei
dem Käufer, es sei denn, wir haben den Mangel
arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die
gesetzlichen Regelungen. Die Verjährungsfrist im
Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479
BGB bleibt unberührt.
10 Haftung
10.1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern der Kunde Schadensersatzansprüche
geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
einschließlich von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Sofern keine vorsätzliche Vertragsverletzung
vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
10.2. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen,
wenn wir schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzen,
jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige
Verletzung anderer als dieser genannten
Pflichten haften wir nicht.
10.3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes
geregelt ist, ist die Haftung insbesondere für entgangenen
Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden
des Kunden ausgeschlossen.
11 Eigentumsvorbehalt
11.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent,
die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig
zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware)
unser Eigentum. Der Käufer darf den
Liefergegenstand weder verpfänden noch zur
Sicherung
übereignen. Bei Pfändung sowie
Beschlagnahme
oder sonstigen Verfügungen
durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich
hiervon
zu benachrichtigen.
11.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers
sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern.
In der Rückforderung sowie in der Pfändung
der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom
Vertrag.
11.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern
und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug
ist.
11.4. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der
Käufer bereits jetzt sicherungshalber bis zur Höhe
unseres Kaufpreisanspruches an uns ab; wir nehmen
die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen
den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen
Forderungen für dessen Rechnung im eigenen
Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung
kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt. In diesem Fall ist der
Käufer verpflichtet, uns Namen und Adressen und
alle zum Einzug erforderlichen Informationen bezüglich
der Drittschuldner mitzuteilen, alle dazugehörigen
Unterlagen, insbesondere eine Aufstellung
über die noch vorhandene Vorbehaltsware
auszuhändigen und dem Schuldner die erfolgte
Forderungsabtretung anzuzeigen.
11.5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten
auf Verlangen des Käufers insoweit
freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die
zu sichernden Forderungen um mehr als 20 übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten
obliegt uns.
12 Sonderanfertigungen
12.1. Sonderanfertigungen werden ab den jeweiligen
Mindestauflagen und Mindestauftragswerten von
uns ausgeführt. Dabei sind wir berechtigt, die
Sonderanfertigungen auch durch beauftragte
Dritte
vornehmen zu lassen.
12.2. Die Lieferungen von Sonderanfertigungen erfolgen
immer ab Herstellerwerk. Der Versand der
Sonderanfertigungen erfolgt stets auf Gefahr des
Bestellers.
12.3. Der für die Sonderanfertigungen ausgehandelte
Preis versteht sich als netto/netto Preis zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für die Zahlungsweise
bei Sonderanfertigungen gilt abweichend
von § 4 eine 30% ige Anzahlung bei Auftragserteilung
(innerhalb Deutschlands). Der Rest ist bei
Lieferung ohne jeden Abzug zahlbar. Unser Zahlungsanspruch
kann auch durch Bankbürgschaft
abgesichert werden.
12.4. Bei Sondermodellen und bei Bestellungen mit
Werbeanbringung ist, soweit nichts anderes
schriftlich vereinbart ist, eine Mehr- oder Minderlieferung
bis zu 5% zulässig. Der Käufer ist verpflichtet,
eine Mengenüberschreitung von bis zu
5% zu akzeptieren und entsprechend zu vergüten.
Im Falle der Minderlieferung ist er berechtigt, eine
entsprechende Preisreduzierung für den nicht gelieferten
Teil zu verlangen.
12.5. Kleine Abweichungen in Format, Farbe, Material
etc. berechtigen nicht zu Mängelrügen, soweit sie
im Einzelfall für den Käufer zumutbar sind.
12.6. Für Muster besteht kein Rückgaberecht. Alle
Sonderanfertigungen sowie Artikel mit Werbeanbringung
sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
12.7. Uns überlassene Unterlagen, Reinzeichnungen,
Fotos, Vorlagen usw. werden von uns sorgfältig
behandelt und verwahrt. Die Rücksendung erfolgt
nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und
auf dessen Rechnung und Gefahr. Die Rückgabeund
Aufbewahrungspflicht für solche Unterlagen
erlischt, sofern innerhalb von 12 Monaten kein
weiterer Auftrag dafür erteilt worden ist.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand,
anwendbares
Recht
13.1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft
ergebenden Verbindlichkeiten ist Gilching.
13.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang
mit dem Liefergeschäft und im Wechselund
Scheckprozess ist ausschließlich München.
13.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland;
die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Reisenthel Accessoires, Zeppelinstraße 4, 82205 Gilching, Deutschland
www.reisenthel.com | Stand Januar 2012